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Landesförderung

Land OÖ Förderung Wärmepumpe: Voraussetzungen, Antrag und Fristen

Was das Land Oberösterreich 2026 verlangt, wann Sie den Antrag stellen und welche Unterlagen Sie dafür sammeln.

Landesförderung Oberösterreich in einem Satz

Das Land OÖ gewährt 2026 für Wärmepumpen in bestehenden Wohnhäusern mit höchstens zwei Wohnungen einen einmaligen Zuschuss von € 100 je kW (Luft-Wasser, max. € 1.700) bzw. € 170 je kW (effiziente Erdwärme oder Grundwasser, max. € 2.800). Beantragt wird nach der Umsetzung, online beim Amt der Oö. Landesregierung.

Die Förderung ist einkommensunabhängig und nicht rückzahlbar. Sie deckt höchstens 50 % der förderfähigen Nettokosten. Das Programm umfasst neben Wärmepumpen auch Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen, gilt vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Mittel. Wie die Beträge im Vergleich zum Bund aussehen, zeigt die Übersicht zur Wärmepumpe Förderung in OÖ.

Checkliste

Alle Voraussetzungen der Land-OÖ-Förderung

Gehen Sie die Liste mit Ihrem Fachbetrieb durch, bevor Sie das Angebot unterschreiben.

BereichAnforderung laut Land OÖ
GebäudeBestehendes Wohnhaus mit höchstens 2 Wohnungen, Hauptwohnsitz
HeizsystemWassergeführt, mit hydraulischem Abgleich, Vorlauf höchstens 55 °C
KältemittelGWP höchstens 750
Erneuerbarer StromPV ab 3 kWp oder Solarthermie ab 6 m² oder 10 Jahre 100 % Ökostrom
RegelungSG-Ready
MessungWärmemengenzähler und separater Stromzähler
Schall (Luft-WP)höchstens 35 dB an der Nachbargrundstücksgrenze
FernwärmeVorrang für erneuerbare Nah- oder Fernwärme innerhalb von 35 m
AltkesselFossiler Kessel nachweislich entsorgt
Rechnungenab 1. Jänner 2024

Auszug, Stand Oktober 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung auf land-oberoesterreich.gv.at. Prüfen Sie aktuelle Konditionen vor dem Antrag.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Fernwärme klären: Fragen Sie beim Netzbetreiber oder der Gemeinde nach, ob eine erneuerbare Nah- oder Fernwärmeleitung innerhalb von 35 m liegt. Wenn ja, hat der Anschluss Vorrang.
  2. Angebot mit Förderbedingungen: Lassen Sie sich Nennwärmeleistung, Effizienz (ηs), Kältemittel, SG-Ready, Zähler und Schallwert an der Grundstücksgrenze im Angebot bestätigen.
  3. Bundesförderung anmelden: Wenn Sie auch den Kesseltausch des Bundes nutzen, registrieren Sie sich in der Neuauflage vom 2. November bis 31. Dezember 2026. Die Mitteilung der Bundesförderstelle brauchen Sie später für den Landesantrag.
  4. Umsetzen lassen: Einbau, hydraulischer Abgleich, Zähler und Entsorgung des Altkessels durch Fachbetriebe.
  5. Strom-Nachweis: Photovoltaik, Solarthermie oder Ökostromvertrag über 10 Jahre dokumentieren.
  6. Online-Antrag beim Land: Nach der Umsetzung mit Rechnungen und Nachweisen beim Amt der Oö. Landesregierung einreichen.

Diese Unterlagen sollten Sie aufheben

  • Rechnungen für Wärmepumpe, Montage und Nebenarbeiten (ab 1.1.2024)
  • Datenblatt mit Nennwärmeleistung, ηs-Werten und Kältemittel
  • Protokoll des hydraulischen Abgleichs
  • Nachweis über die Entsorgung des fossilen Altkessels
  • Nachweis zu PV, Solarthermie oder Ökostromvertrag
  • Mitteilung der Bundesförderstelle, falls Sie den Kesseltausch nutzen

Typische Stolpersteine

Der Schallwert an der Grenze

35 dB an der Nachbargrundstücksgrenze sind auf kleinen Grundstücken ein echtes Kriterium. Der Klima- und Energiefonds nennt für moderne Luft-Wärmepumpen rund 40 bis 60 dB(A) Schallleistung, beim Nachbarn typischerweise unter 35 dB(A). Ob das bei Ihnen gelingt, hängt stark vom Aufstellplatz ab. Lassen Sie es sich vor dem Kauf schriftlich bestätigen.

Vorlauftemperatur im Altbau

Höchstens 55 °C Vorlauf verlangen Land und Bund gleichermaßen. In älteren Häusern mit kleinen Heizkörpern kann das knapp werden. Der Energiesparverband OÖ rät, Altbauten vorher von Fachleuten prüfen zu lassen. Mehr dazu auf der Seite Wärmepumpe im Bezirk Urfahr-Umgebung.

Kombination mit anderen Landesförderungen

Die Wärmepumpenförderung des Landes ist nicht mit einer weiteren Landesförderung kombinierbar. Mit dem Kesseltausch des Bundes geht es dagegen. Sauber Heizen für Alle lässt sich laut Bund nicht mit dem Kesseltausch kombinieren und ist für 2026 ohnehin geschlossen.

FAQ

Fragen zur Landesförderung OÖ

Muss ich den Antrag beim Land OÖ vor dem Einbau stellen?

Nein. Laut Land OÖ wird der Antrag nach der Umsetzung online beim Amt der Oö. Landesregierung gestellt. Wichtig ist, dass die Anlage zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt, etwa Zähler, SG-Ready und Schallwert.

Bis wann kann ich die Landesförderung OÖ beantragen?

Das Förderprogramm läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2026, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Rechnungen ab 1. Jänner 2024 werden berücksichtigt. Ob und wie es 2027 weitergeht, prüfen Sie rechtzeitig auf land-oberoesterreich.gv.at.

Reicht Ökostrom statt einer Photovoltaikanlage?

Ja, das ist eine der drei Möglichkeiten. Verlangt wird entweder eine Photovoltaikanlage ab 3 kWp, eine thermische Solaranlage ab 6 m² oder der Bezug von 100 % Ökostrom über 10 Jahre.

Was passiert, wenn Fernwärme in der Nähe liegt?

Liegt eine erneuerbare Nah- oder Fernwärmeleitung innerhalb von 35 m, hat der Anschluss daran laut Land OÖ Vorrang. Klären Sie deshalb vor dem Kauf einer Wärmepumpe, ob in Ihrer Straße eine solche Leitung verläuft.

Angebot, das die Landesförderung OÖ berücksichtigt

Fachbetriebe aus Oberösterreich kennen Schallgrenze, Zählerpflicht und SG-Ready. Holen Sie bis zu drei Angebote ein. Kostenlos und unverbindlich.

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